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News
31.08.2011

04.08.2011 – neues Widerrufsrecht in Kraft

Kategorie: IT- und Telekommunikationsrecht

23.04.2010

AG München: Videoüberwachung

Videokamera im Treppenhaus zur Überwachung des Hauseingangs unzulässig

07.04.2010

Datenschutz

BDSG-Novelle I in Kraft getreten

Kontakt

Advovox Rechtsanwalts GmbH

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Honorare

Gern informieren wir sie vorab über die bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstehenden Kosten.

Gesetzliche Gebühren

Unsere Gebühren richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell schriftlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.

In Zivilstreitigkeiten arbeiteten wir der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert und einem auf das Honorar anzuwendenden Faktor zwischen 0,5 und 3,0.

Die Höhe des Grundhonorars ergibt sich Anlage 2 RVG. Diese ist nachstehend auszugsweise abgebildet:

Streitwert 1,3 Gebühr + Post- und Telekommunikationspauschale
300 Euro 39 Euro
600 Euro 70,20 Euro
900 Euro 101,40 Euro
1.200 Euro 132,60 Euro
1.500 Euro 163,80 Euro
2.500 Euro 251,16 Euro
3.000 Euro 294,84 Euro
10.000 Euro 758,16 Euro
50.000 Euro 1.631,76 Euro
110.000 Euro 2112,24 Euro

Erstberatung und außergerichtliche Vertretung

Ab dem 01.07.2006 ist das Honorar der Rechtsanwälte für Erstberatungen und außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren.

Honorarvereinbarung

In strafrechtlich und international-rechtlichen Verfahren werden wir aufgrund der meist nur geringen gesetzlichen Vergütung, die anwaltliche Arbeit nicht kostendeckend honorieren, regelmäßig nach Honorarvereinbarung tätig.

Rechtsschutzversicherung

Auf Wunsch übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen im Einzelfall auch mit dieser unmittelbar ab. Unsere Vergütung ist jedoch nicht davon abhängig, ob die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt.