Gern informieren wir sie vorab über die bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstehenden Kosten.
Gesetzliche Gebühren
Unsere Gebühren richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell schriftlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.
In Zivilstreitigkeiten arbeiteten wir der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert und einem auf das Honorar anzuwendenden Faktor zwischen 0,5 und 3,0.
Die Höhe des Grundhonorars ergibt sich Anlage 2 RVG. Diese ist nachstehend auszugsweise abgebildet:
| Streitwert | 1,3 Gebühr + Post- und Telekommunikationspauschale |
|---|---|
| 300 Euro | 39 Euro |
| 600 Euro | 70,20 Euro |
| 900 Euro | 101,40 Euro |
| 1.200 Euro | 132,60 Euro |
| 1.500 Euro | 163,80 Euro |
| 2.500 Euro | 251,16 Euro |
| 3.000 Euro | 294,84 Euro |
| 10.000 Euro | 758,16 Euro |
| 50.000 Euro | 1.631,76 Euro |
| 110.000 Euro | 2112,24 Euro |
Erstberatung und außergerichtliche Vertretung
Ab dem 01.07.2006 ist das Honorar der Rechtsanwälte für Erstberatungen und außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren.
Honorarvereinbarung
In strafrechtlich und international-rechtlichen Verfahren werden wir aufgrund der meist nur geringen gesetzlichen Vergütung, die anwaltliche Arbeit nicht kostendeckend honorieren, regelmäßig nach Honorarvereinbarung tätig.
Rechtsschutzversicherung
Auf Wunsch übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen im Einzelfall auch mit dieser unmittelbar ab. Unsere Vergütung ist jedoch nicht davon abhängig, ob die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt.



