23.04.2010 - OLG Dresden: Kunstfreiheit
Kategorie: AllgemeinNackt-Bildnis von Oberbürgermeistern durch Kunstfreiheit geschützt
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (Az: 4 U 127/10) entschieden, dass das Gemälde der Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz als weiblicher Akt eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und daher von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt ist.



