02.03.2010 - Selbstanzeigen Schweizer Kapitalmarkt
Kategorie: AllgemeinUnvollständige Selbstanzeigen schützen nicht
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Schweizer Kapitalanlagen vollständige Angaben enthalten müssen, um tatsächlich strafbefreiend zu wirken. Welche Kriterien mindestens erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.



