05.03.2010 - BVerfG: Vorratsdatenspeicherung
Kategorie: AllgemeinRegelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Speicherung der Telekommunikationsdaten von Bürgern auf Vorrat gestoppt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, da die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sind (Urt. v. 02.03.2010 – Az.: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08).



