07.04.2010 - BGH: Verbraucher
Kategorie: AllgemeinWerbung "Nur heute ohne 19% MwSt." zulässig
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung, wenn sie erst am Tag der angepriesenen Rabattaktion erscheint. Dies entschied nun der BGH (Urt. v. 31.03.2010, Az: I ZR 75/08) und wich damit von den Entscheidungen der Vorinstanzen ab. Nach Ansicht der Karlsruher Richter kann der mündige Verbraucher nämlich sehr wohl mit solchen kurzfristigen Kaufanreizen in rationaler Weise umgehen und wird allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen.



