07.04.2010 - Datenschutz
Kategorie: AllgemeinBDSG-Novelle I in Kraft getreten
Zum 01. April 2010 ist die sog. BDSG-Novelle I in Kraft getreten. Damit wurden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Zulässigkeit automatisierter Einzelentscheidungen, des Scorings, der Datenübermittlung an Auskunfteien und auch die Regelungen hinsichtlich der Auskunftsrechte des Betroffenen erweitert. Die BDSG-Novelle soll die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Weitergabe von Informationen über überfällige und unbezahlte Rechnungen an Auskunfteien stärken, indem die Voraussetzungen für die Weitergabe der Daten verschärft werden.



