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News
31.08.2011

04.08.2011 – neues Widerrufsrecht in Kraft

Kategorie: IT- und Telekommunikationsrecht

23.04.2010

AG München: Videoüberwachung

Videokamera im Treppenhaus zur Überwachung des Hauseingangs unzulässig

07.04.2010

Datenschutz

BDSG-Novelle I in Kraft getreten

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IT- und Telekommunikationsrecht

Sie benötigen umfassende Beratung im IT-Recht oder Telekommunikationsrecht? Wir sind Ihr Ansprechpartner!

Das IT-Recht umfasst die Bereiche, die für die Informationstechnologie eine besondere Bedeutung haben. Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucher kommen in der Regel mit verschiedenen Bereichen des IT-Rechts in Berührung. Das Internet mit seinen Online-Auktionen und Online-Shops, aber auch das Telekommunikationsmarketing bieten einträgliche Absatzmöglichkeiten für Unternehmer, bergen aber auch diverse Risiken.          

Bei falschen oder unvollständigen Angaben (z. B. bei der Widerrufsbelehrung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) drohen oft erhebliche finanzielle Konsequenzen, welche bei vorheriger professioneller Beratung vermieden werden können.

Im Telekommunikationsrecht sind technisches Verständnis und Branchenkenntnis besonders gefragt. Wir verfügen sowohl über das technische als auch das branchenmäßige Know-How und beraten vornehmlich Netzbetreiber und Dienstanbieter, aber auch Endverbraucher im Telekommunikationsrecht zu allen Fragen im Bereich des Telekommunikationsmarktes.


Wir beherrschen die Instrumente des IT-Rechts und des Telekommunikationsrechts:

  • Vertragsgestaltung (Hardware, Software, Serverhousing, Domainproviding, Webhosting, Lizenzverträge
  • Beratung bei Domainstreitigkeiten
  • Beratung von Online-Shops (Allgemeine Geschäftsbedingen – AGB, Widerrufsbelehrung, Haftung für Links und Inhalte, Impressumspflichten)
  • Erstellung und/oder Prüfung von Telekommunikationsverträgen für Netzbetreiber und Dienstanbieter
  • Beratung im Hinblick auf das Datenschutzrecht
  • Durchführung aller behördlichen Verfahren vor der Bundesnetzagentur

Prüfung innovativer Telekommunikationskonzepte auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht