Wettbewerbsrechtliche Verfahren sind von besonderer Schnelligkeit geprägt und erfordern im Konfliktfall eine sofortige Reaktion. In der Regel beginnen die Verfahren mit einer außergerichtlichen Abmahnung, in der der Wettbewerbsverstoß angezeigt und unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Reagiert der Abgemahnte hierauf nicht, so wird der Abmahnende die Unterlassung des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes in einem mit weiteren Kosten verbundenen gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen.
Der Abgemahnte sollte daher von einem Anwalt prüfen lassen, wie er schnell und zielsicher auf eine derartige Wettbewerbsstreitigkeit reagieren und sich effektiv verteidigen kann. Auch in späteren Verfahrensstadien ist es stets ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen.
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen und Ordnungsmittelanträgen. Um Auseinandersetzungen mit Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden zu vermeiden, unterstützen wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld durch die Kontrolle ihrer Internetseiten, ihrer Werbeprospekte, ihrer Werbung in Print- und Telemedien sowie ihrer sonstigen Akquisemaßnahmen auf Wettbewerbsverstöße.
Aber auch die Werbung der Mitbewerber unserer Mandanten überprüfen wir auf Zulässigkeit und verwirklichen die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Verhaltensnormen durch Abmahnungen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte.
Traditionell zählt auch das Markenrecht zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. In diesem Bereich prüfen wir die Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen und Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen. Weiterhin übernehmen wir die Anmeldung und Eintragung von Marken in allen Markenregistern sowie die Überwachung und den Schutz eingetragener Marken, Geschäftsbezeichnungen und geographischer Herkunftsangaben. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch im Markenrecht in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.



