Unternehmen registrieren ein immer schlechteres Zahlungsverhalten ihrer Kunden. Forderungsverluste sind für Unternehmen häufig nur schwer zu verkraften. Nicht realisierte Forderungen, verspätete Zahlungen oder der
Totalausfall von berechtigten Forderungen kosten nicht nur Zeit und Geld, vielfach gerät der Gläubiger selbst durch Zahlungsausfälle in eine Schieflage und es tritt mangels Liquidität ein Dominoeffekt ein.
Die Beauftragung eigenen Personals mit der Forderungsrealisierung bindet kostenintensive Arbeitskräfte, die in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen und die Erfahrungen verfügen, wodurch sich die Realisierung von offenen Forderungen häufig weiter verzögert. Die Chance für Unternehmen, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist jedoch umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Der Anwalt ist im Gegensatz zu reinen Inkassounternehmen in der Lage, vor Verfolgung einer Forderung deren generelle Durchsetzbarkeit zu überprüfen und umfassend über eventuelle Risiken aufzuklären und von einer Geltendmachung unwirtschaftlicher oder zweifelhafter Forderungen abzuraten.
Im Dezernat Zivilrecht gestalten und prüfen wir darüber hinaus Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Forderungen und Ersatzansprüchen.



