DATENSCHUTZ
Seit 25. Mai 2018 ist in der EU die revidierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Weltweit müssen nun Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten und / oder Daten von EU Bürgern erfassen bzw. bearbeiten, das EU Datenschutzrecht einhalten.
Es ist unbedingt ratsam das neue EU-Datenschutzrecht zu beachten, sonst drohen hohe Strafen.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie vom Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) betroffen sind? Unser Fragebogen hilft Ihnen weiter!
Als Unternehmen, das das EU-Datenschutzrecht einhalten muss, benötigen Sie insbesondere einen Datenschutz-Vertreter in der EU.
Mit unserem Angebot zum Fixpreis verfügen Sie über die notwendige Datenschutz-Vertretung in der EU gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ihre Vorteile
Wir sind die Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sie können ADVOVOX in Ihrer Datenschutzerklärung und anderswo als Datenschutz-Vertreterin in der EU aufführen.
Anfragen per Briefpost oder E-Mail an Ihre Datenschutz-Vertreterin werden an Sie weitergeleitet, zum Beispiel wenn eine betroffene Person Auskunft über Ihre bearbeiteten Daten verlangt.
Haben Sie Fragen, ob Ihre Geschäftsprozesse datenschutzkonform sind? Schweizer und deutsche Anwälte beraten Sie
Sie haben weitere Fragen, was Sie vorkehren müssen, um Ihre Geschäftsprozesse EU-Datenschutz-konform zu gestalten?
Dafür arbeiten wir eng mit den Schweizer Anwälten von Good & Partner zusammen (www.goodpartner.ch) und können Sie deshalb auch vor Ort kompetent beraten.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie gern.
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DSGVO ist die Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung. Hiermit wird der Datenschutz in der Europäischen Union vereinheitlicht aber auch verschärft.
Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht das Recht natürlicher Personen auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.