VERGÜTUNG

Gern informieren wir Sie vorab über die bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstehenden Kosten.

Gesetzliche Gebühren

Unsere Gebühren richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell schriftlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.

In Zivilstreitigkeiten arbeiten wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert und einem auf das Honorar anzuwendenden Faktor zwischen 0,5 und 3,0. In der Regel wird das Rechtsanwaltshonorar anhand einer 1,3 Gebühr ermittelt.

Erstberatung und außergerichtliche Vertretung

Ab dem 01.07.2006 ist das Honorar der Rechtsanwälte für Erstberatungen und außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren.

Honorarvereinbarung

In strafrechtlichen und international-rechtlichen Verfahren werden wir aufgrund der meist nur geringen gesetzlichen Vergütung, die die anwaltliche Arbeit nicht kostendeckend honoriert, regelmäßig nach Honorarvereinbarung tätig.

Rechtsschutzversicherung

Auf Wunsch übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen im Einzelfall auch mit dieser unmittelbar ab. Unsere Vergütung ist jedoch nicht davon abhängig, ob die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt.
Die Höhe des Grundhonorars ergibt sich aus Anlage 2 RVG. Diese ist nachstehend auszugsweise abgebildet:

Streitwert bis

1,3 Gebühr inkl. Post- und Telekommunikationspauschale

   500,00 EUR

  70,20 EUR

1.000,00 EUR

124,00 EUR

1.500,00 EUR

169,50 EUR

2.000,00 EUR

215,00 EUR

3.000,00 EUR

281,30 EUR

4.000,00 EUR

347,60 EUR

5.000,00 EUR

413,90 EUR

6.000,00 EUR

480,20 EUR

7.000,00 EUR

546,50 EUR

8.000,00 EUR

612,80 EUR

Kontaktdaten

Advovox Rechtsanwalts GmbH

Romain-Rolland-Straße 24
13089 Berlin

Telefon: +49 - (0) 30 - 22 48 75 28
Telefax:  +49 - (0) 30 - 22 48 75 29

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