Bei der Gründung, der Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme neuer Gesellschafter, der Beendigung einer Gesellschaft und der Fusion mit anderen Gesellschaften sind Rechtsfragen unumgänglich. Lassen Sie sich daher eingehend von einem im Gesellschaftsrecht erfahrenen Anwalt beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Je nach Bedarf und individueller Lage beraten und unterstützen wir Sie im Hintergrund oder begleiten Sie zu Versammlungen, Verhandlungen und  Besprechungen.

Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung können wir Ihr Unternehmen neben den gesellschaftsinternen Gestaltungen und Regelungen auch nach außen hin durch maßgeschneiderte  Vertragsgestaltungen von z.B. Beteiligungs-, Liefer-, Kooperations- und Vertriebsverträgen unterstützen und vertreten.

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